Gesprächsstoff

Ran an die Fördertöpfe!

Bund und Länder bieten auch 2023 wieder zahlreiche Förderungen und Zuschüsse für Privatpersonen an. Nutzen Sie die Angebote und holen Sie sich ein Stück vom Kuchen. Wir haben eine umfangreiche Auswahl für Sie zusammengestellt.

Text: Diana Danbauer

Schon Niki Lauda sagte einst: „Ich habe nichts zu verschenken!“ Einer der großen Vorteile, in einem Sozialstaat wie Österreich zu leben, besteht darin, dass Bürger*innen die Möglichkeit bekommen sollen, genug Geld zur Verfügung zu haben, um angemessen leben zu können. Das heißt, dass sowohl der Bund, als auch die einzelnen Bundesländer zahlreiche Förderungen und Zuschüsse an unterschiedliche Menschen gewähren. Eine Zielgruppe sind dabei auch Pensionist*innen. Wir haben für Sie eine Auswahl an den aktuellen Angeboten zusammengestellt.

Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel

Für Umbaumaßnahmen und Hilfsmittel in Wohnungen und Häusern bieten mehrere Bundesländer – wie etwa Tirol – Fördermaßnahmen. Sie soll dazu dienen, die häusliche Betreuung und Pflege zu stärken, um betreuungs- oder pflegebedürftigen Menschen möglichst lange einen Aufenthalt in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen und damit auch die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Gefördert werden Umbauarbeiten von Badezimmern oder der Einbau von Treppenliften ebenso Hilfsmittel wie beispielsweise Rollstühle, Bildschirmlesegeräte oder Pflegebetten. www.tirol.gv.at

Raus aus dem Trott

Um auch Pensionist*innen mit geringem Einkommen einen „Tapetenwechsel“ zu ermöglichen, bieten manche Bundesländer „Urlaubsaktionen“. So gibt es etwa in der Steiermark die Möglichkeit für Senior*innen, deren eigene finanzielle Mittel für einen Urlaub nicht ausreichen, in ausgewählten steirischen Gasthöfen einen Aufenthalt zu genießen, der je zur Hälfte vom Land Steiermark und von den Bezirkshauptmannschaften finanziert wird. Auch das Land Oberösterreich gewährt Pensionist*innen mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- und Kuraufenthaltes in Österreich und im EU-Raum sowie in Ländern, die an Österreich angrenzen. www.soziales.steiermark.at, www.land-oberösterreich.gv.at

Notruftelefon mieten

Das Notruftelefon bietet älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen, welche alleine leben, an 365 Tagen im Jahr Sicherheit rund um die Uhr. Im Notfall wird durch einen einfachen Druck am Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette ein automatischer Notruf ausgelöst. In der Reihenfolge der eingespeicherten Nummern wird man mit benachbarten oder verwandten Personen oder den Tag und Nacht besetzten Zentralen bzw. Rettungsgesellschaften verbunden und so die benötigte Hilfeleistung organisiert. Trägerorganisationen, die Notruftelefone vermieten, sind unter anderem das Hilfswerk, die Volkshilfe, die Caritas und das Österreichische Rote Kreuz. Die Miete eines Notruftelefons wird beispielsweise vom Land Niederösterreich gefördert. www.noel.gv.at

Heizkostenzuschuss sichern
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Heizkostenzuschuss

Vor allem in den Wintermonaten können die immer weiter steigenden Energiekosten für manche Menschen zur Belastung werden. Alle neun Bundesländer in Österreich gewähren einkommensschwachen Haushalten in Österreich finanzielle Unterstützung – den sogenannten Heizkostenzuschuss. Dieser Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Voraussetzungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich und am jeweiligen Amt der Landesregierung geregelt.

Steuervorteile nutzen

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag für Pensionsbezieher*innen. Der Pensionistenabsetzbetrag wird automatisch von der pensionsauszahlenden Stelle berücksichtigt. Der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb von fünf Jahren gestellt werden. Zuständig ist das jeweilige Finanzamt.

Essen auf Rädern

Mehrere Bundesländer gewähren Fördermittel zu den Kosten der Zustellung von Mahlzeiten. Die Hilfeempfänger*innen haben selbst für die Herstellkosten des Essens aufzukommen. Die Leistung „Essen auf Rädern“ soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen, die nicht in der Lage sind, sich selbst eine warme Mahlzeit (in der Regel das Mittagessen) zuzubereiten, Hilfe zum Bezug von Essen bieten. 

Rezeptgebührenbefreiung

Eine Rezeptgebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen, unter anderem aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit, ohne oder mit Antrag möglich. Die Rezeptgebührenbefreiung wird auf Antrag zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in der Hausgemeinschaft lebenden Personen bestimmte Richtsätze nicht überschreitet. Bei der Zuerkennung der Rezeptgebührenbefreiung werden auch ein hoher Medikamentenbedarf – beispielsweise bei Menschen mit chronischen Krankheiten – berücksichtigt. Das Nettoeinkommen von Personen, die pro Jahr zwölf Zahlungen erhalten – dazu zählen beispielsweise der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsbevorschussung – wird bei einem Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung auf 14 Zahlungen umgerechnet. www.sozialversicherung.at

„Raus aus Öl und Gas“-Bonus

Der Einbau von sauberen und modernen Holzheizungen wird vom Staat mit bis zu 7.500 Euro Bundesförderung unterstützt. Seit April 2022 wird bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage mit mindestens sechs Quadratmeter Kollektorfläche ein Solarbonus von 1.500 Euro zur Verfügung gestellt. Seit dem 12. September 2022 können zusätzlich 2.000 Euro „Raus aus Gas“-Zuschlag beantragt werden, wenn eine Gasheizung (Erdgas/Flüssiggas) gegen eine Pellet-, Stückholz- oder Hackgutheizung getauscht wird. www.umweltfoerderung.at

Sauber Heizen für alle

Seit 3. Jänner 2022 gibt es zusätzlich zur „Raus aus Öl“-Förderung eine Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. Haushalte, deren Monatsnettoeinkommen 1.454 Euro nicht übersteigt, erhalten bis zu 100 Prozent Förderung für den Tausch eines fossilen Heizsystems durch eine klimafreundliche Heizlösung. Haushalte mit einem Monatsnettoeinkommen bis zu 1.694 Euro können 75 Prozent Förderung der technologiespezifischen Kostenobergrenze beantragen. In Österreich wird die Investition in eine moderne Biomasseheizung je nach Bundesland und Investitionsrahmen individuell gefördert. Und das meistens zusätzlich zur Bundesförderung. www.kesseltausch.at

Klimabonus

Der Klimabonus stellt keine anrechenbare Leistung gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz dar. Das heißt, die Auszahlung des Klimabonus hat keinen Einfluss darauf, ob jemand Anspruch auf eine staatliche Leistung wie Mindestsicherung hat. Der Klimabonus gilt in der Regel auch nicht als Einkommen für die Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer. Davon gibt es eine Ausnahme: der einmalige Anti-Teuerungsbonus (250 Euro) ist bei Jahreseinkommen von über 90.000 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen und damit zu versteuern. Ab dem Jahr 2023 wird der Klimabonus aus einem noch festzusetzenden pauschalen Sockelbetrag und einem abgestuften Regionalausgleich bestehen, dessen Höhe vom Wohnsitz abhängt. Je nach Urbanisierungsgrad der jeweiligen Region werden die Hauptwohnsitze in Österreich einer von vier Kategorien zugeteilt. Danach wird die Höhe des Regionalausgleichs bestimmt. Es gilt: Je schlechter der Wohnort einer Person an den öffentlichen Verkehr angeschlossen ist und je weniger Infrastruktur die Person lokal zur Verfügung hat, desto höher wird ab 2023 der Regionalausgleich ausfallen. Im Falle wechselnder Hauptwohnsitzmeldungen während eines Kalenderjahres ist jener Hauptwohnsitz ausschlaggebend, an welchem die Person die überwiegende Anzahl von Tagen gemeldet war. Menschen mit Behinderungen, die einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO oder die Zusatzeintragung „Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar“ im Behindertenpass haben, erhalten auch ab dem Jahr 2023 sowohl den vollen Sockelbetrag als auch den vollen Regionalausgleich. Der Wohnort ist nicht entscheidend. www.klimabonus.gv.at

Reparaturbonus

Seit 26. April 2022 können Privatpersonen einen Reparaturbon beantragen, der bis zu 50 Prozent der Reparaturkosten (maximal 200 Euro) für ihre Elektro- und Elektronikgeräte deckt. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fördert mit dem Reparaturbonus die Wiederinstandsetzung von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Der Reparaturbonus wird aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds „Next Generation EU“ finanziert und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026. Den Reparaturbonus können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen. www.reparaturbonus.at

Tipp

Das Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen bietet einen umfassenden Überblick über die Förderlandschaft Österreich. Dort finden Sie detaillierte Informationen rund um Fördervergaben: www.transparenzportal.gv.at

Reparaturbonus einlösen
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